| C1, Fahrzeuge bis 7,5t, ausgenommen Krafträder | | Drucken | |
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Befristung: bis zum 50. Lebensjahr, dann jeweils alle 5 Jahre ärztl. und augenärztl. Gutachten. Für Inhalber der Fahrerlaubnis Kl. 3 erfolgt keine Befristung.
Alle Preise unverbindlich und incl. der Gesetzlichen MwSt. In der Grundausbildung gibt es keine Mindeststundenzahl, Sonderfahrten sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Antragstellung beim Ordnungsamt:
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| Letztes Update ( Montag, 07 Juli 2008 ) | |||||||||||||||
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